Behandlungskosten
Heilpraktiker-Leistungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen in der Regel nicht übernommen.
Es kommt des weiteren vor, das eine bestehende private ( Zusatz-) Krankenversicherung oder die Beihilfe die entstehenden Kosten möglicherweise- je nach Vertrag, nicht oder nicht in vollem Umfang übernimmt.
In diesem Fall, rate ich an, sich mit der Krankenversicherung in Verbindung zu setzen um das zu klären.
Bei Selbstzahlenden, Privat- oder Zusatzversicherten rechne ich nach Gebührenordnung für Heilpraktiker ab.
Weitere Preise z.B. Material- und/oder Infusionskosten können hinzukommen. Auf Wunsch erstelle ich Innen einen detaillierten Kostenplan für Ihre Behandlung.
Seit 2014 können Sie die HP- Rechnungen als außergewöhnliche Belastung bei der Jahressteuererklärung angeben.