Behandlungskosten

 

Heilpraktiker-Leistungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen in der Regel nicht übernommen.

Es kommt des weiteren vor, das eine bestehende private ( Zusatz-) Krankenversicherung oder die Beihilfe die entstehenden Kosten möglicherweise- je nach Vertrag, nicht oder nicht in vollem Umfang übernimmt.

In diesem Fall, rate ich an, sich mit der Krankenversicherung in Verbindung zu setzen um das zu klären.

 

  

Bei Selbstzahlenden, Privat- oder Zusatzversicherten rechne ich nach Gebührenordnung für Heilpraktiker ab.

Weitere Preise z.B. Material- und/oder Infusionskosten können hinzukommen. Auf Wunsch erstelle ich Innen einen detaillierten Kostenplan für Ihre Behandlung.

 

Seit 2014 können Sie die HP- Rechnungen als außergewöhnliche Belastung bei der Jahressteuererklärung angeben.

 

 

Erstgespräch/Ausführliche Anamnese
Da ich mir bei Ihrem Ersttermin viel Zeit für Sie nehme, veranschlage ich in der Regel 60 bis 90 Minuten. Dazu kommen Zeit / Aufwand für die Versendung und Auswertung des ausführlichen Anamnesebogens, sowie die Nachbereitung / Dokumentation und die Ausarbeitung eines individuellen Therapieplans, sofern angebracht.

Pauschalpreis für diese Leistungen: 120 Euro

 

 

Für Folgebehandlungen berechne ich 75 Euro pro Stunde. Die Kosten für weitere spezielle Behandlungsarten (Bioresonanz, Infusionen, Akupunktur, Hypnose etc.) hängen von den Anwendungen ab. Diese werden bei der Erstuntersuchung mit Ihnen besprochen.